AGB`s BKDi
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware nach
Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir halten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe
des Softwarepakets annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschlage durch uns sind freibleibend.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz)/die Software auf mehreren Computern einzusetzen (Netzwerklizenz). Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher [z.B. Festplatte) installiert ist.
(2) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Verbraucher, halten wir bei Vorliegen eines Mangels nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl
der Art der Nacherfüllung vor.
(3) Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei
Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
(4) Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die
Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der von uns
gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 8 Besondere Pflichten des Kunden
(1) Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation abgedruckte Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.
(2) Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben.
(3) Eine Übertragung des Programms durch Überspielen, gleich welcher Form, ist
unzulässig.
(4) Im Falle der Weilergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.
(5) Eine Weitervermietung der Software ist untersagt.
§9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.